Gefährliche Gegenstände
Aus Sicherheitsgründen verbieten die Gesetze aller Länder die Mitnahme folgender Gegenstände im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck:
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Aktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage
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Explosivstoffe, Feuerwerkskörper, Fackeln
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Behälter mit Gasen, beispielsweise Reizgase, Selbstverteidigungsspray, Campingkocher
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Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten, z. B. Feuerzeugbenzin, Farben, Lacke, Reinigungsmittel
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leicht entzündliche Stoffe, z. B. Streichhölzer
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Substanzen, die bei Kontakt mit Wasser entflammbare Gase entwickeln
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Oxidierende Stoffe, z. B. Bleichpulver, Superoxid
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Giftige (toxische) und ansteckende Stoffe, z. B. Quecksilber, Bakterien- und Viruskulturen
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Radioaktive Stoffe und Gegenstände
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Ätzende Stoffe, z. B. Säuren, Laugen/Basen, Nassbatterien
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Stark magnetische Materialien
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Benzinbetriebene Geräte und Werkzeuge, die bereits kleinste Mengen Benzin enthalten haben (z.B. für Test.
Neue Sicherheitsbestimmungen
Liste der verbotenen Gegenstände